Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen (gültig ab Januar 2012)


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen unseres Unternehmens in laufender oder zukünftiger Geschäftsbeziehung. Hierzu gehören auch die jeweiligen gültigen Preislisten. Abweichende Bestimmungen in allgemeinen Geschäfts- oder sonstigen Vertragsbedingungen des Vertragspartners sind uns gegenüber nur dann wirksam, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

Vertragsabschluss

In den Prospekten, Anzeigen usw. enthaltene Angebote sind – auch bezüglich der Preisangaben – freibleibend und unverbindlich. An speziell ausgearbeitete Angebote halten wir uns 4 Wochen gebunden. Der Vertrag gilt als geschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben. Nebenabreden, Vertragsänderungen und mündliche Zusagen, aus denen sich eine Verpflichtung für uns ergibt, erlangen nur nach schriftlicher Bestätigung Gültigkeit. Der Käufer prüft den Lieferumfang bei Übergabe und erkennt ihn an wie besichtigt. Bereits mit Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer, bei der Weiterveräußerung von PANI-Produkten auf die produktspezifischen Gefahren hinzuweisen und vor jeglicher unsachgemäßen, bestimmungswidrigen und die Schutzbestimmungen missachtenden Verwendung der Produkte zu warnen. Er stellt uns diesbezüglich von jeder Haftung frei.

Preise

Die angegebenen Preise verstehen sich in EURO und beinhalten keine Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Verpflichtung zur Abfuhr von Umsatzsteuer bestehen, wird diese gesondert in Rechnung gestellt. Die Preise gelten ab Werk. Sollten keine gegenteiligen Vereinbarungen getroffen worden sein, sind Fracht, Porto, Versicherung und Versandkosten sowie öffentliche Abgaben und etwaige neu hinzukommende Steuern vom Käufer zu tragen auch dann, wenn der Spediteur von uns beauftragt wird und wir die Kosten nachverrechnen. Für Aufträge ohne ausdrückliche Preisvereinbarung gilt der ortsübliche und angemessene Preis des Liefertages.

Zahlungsbedingungen

Alle Rechnungen sind, sofern keine anderen Zahlungskonditionen vereinbart wurden, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir behalten uns jedoch vor, bei Neukunden oder ungenügender Kreditauskunft auf Vorauskassa zu bestehen. Im Falle des, auch unverschuldeten Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 10% p.a. zu berechnen. Für Mahnungen berechnen wir Mahnspesen in Höhe von EURO 10,00 pro Mahnung. Der Käufer ist verpflichtet, uns im Verzugsfall sämtliche dadurch entstandenen Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere auch jene für die Einschaltung eines gewerblichen Inkassounternehmens nach Maßgabe der Verordnung BGBl. Nr. 141/1996 über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen, zu ersetzen. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behalten wir uns ausdrücklich vor. Diskont- Wechsel- und/oder Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und werden den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Gegen unsere Forderung findet eine Aufrechnung nicht statt, die Auf- oder Verrechnung ist nur mit solchen Ansprüchen zulässig, die von uns ausdrücklich anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt worden sind.
Es werden ausschliesslich  Zahlungen in bar oder per Überweisung akzeptiert.

Lieferung, Lieferzeit

Die genannten Lieferfristen und -termine gelten ausschließlich als annähernd und berechtigen den Käufer erst nach Setzung einer dem Umfang der Bestellung angemessenen Nachfrist , vom Vertrag zurückzutreten. Der Käufer ist auch zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

Storno

Bei Beauftragungen an "Werbeflächen" ist ein Storno nicht möglich, fix gebuchte Orte und Zeiten führen dazu, dass diese Flächen aus der "Verfügbarkeit" genommen werden und allen anderen etwaig anfragenden Kunden Absagen erteilt werden.

Ausführung

Abweichungen hinsichtlich Material, Farbe, Abmessungen, technischer Gestaltung oder ähnlicher Merkmale bleiben vorbehalten, soweit der Gebrauch des Liefergegenstandes dadurch insgesamt für den Besteller nicht in unzumutbarer Weise eingeschränkt wird.

Erfüllungsort, Gefahrtragung

Erfüllungsort ist für beide Teile Wien. Mit der Übergabe des Kaufgegenstandes an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers, geht die Gefahr auf den 
Käufer über. Dies gilt auch im Falle der Lieferung durch uns. Bei Transportschäden ist es Sache des Bestellers, unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der zuständigen Stelle zu veranlassen, da andernfalls eventuelle Ansprüche gegen den Transportbeauftragten sowie 
gegen eine Versicherung entfallen können. Im übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tage des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

Eigentumsvorbehalt

Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Dies gilt auch bei der Übergabe von Waren gegen Scheck bis zu dessen Einlösung. Solange der Eigentumsvorbehalt wirksam ist, hat der Käufer die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und im üblichen Rahmen und Ausmaß versichert zu halten. Der Käufer hat uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte Ansprüche auf die Vorbehaltsware stellen oder andere Umstände eintreten, die Einfluss auf die Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehalts haben. Ohne unsere Zustimmung ist der Käufer nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiter zu veräußern. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, tritt der Käufer bei Weiterveräußerung der Vorbehaltsware die Kaufpreisforderung gegenüber dem Dritten an uns ab und verpflichtet sich, den Dritten von der Abtretung zu verständigen. Der Käufer ist weiters verpflichtet, die abgetretene Forderung als solche in seinen Büchern zu kennzeichnen sowie den Kaufpreis für uns treuhändig einzuziehen und gesondert zu verwahren.

Gewährleistung

Die von uns gelieferten Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf Fehler zu untersuchen. Die Lieferung bzw. Leistung gilt als genehmigt, wenn offensichtliche oder bei der Untersuchung festgestellte Mängel, Mengendifferenzen oder eine Falschlieferung nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort rekommandiert schriftlich und substanziell bei uns gerügt werden. Bei einem innerhalb der Gewährleistungsfrist von sechs Monaten geltend gemachten und nachgewiesenen Material- oder Herstellungsmangel sind wir berechtigt, nach unserer Wahl diesen Mangel zu beheben, die Ware teilweise oder zur Gänze auszutauschen oder eine Preisminderung zu gewähren. Dem Käufer steht das Wahlrecht auf Wandlung oder Preisminderung nicht zu. Ersatz für durch den Käufer oder Dritte vorgenommene Reparaturen, auch wenn es sich um Gewährleistungsansprüche gehandelt hätte, wird nicht geleistet. Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung und Montage oder einen bestimmungswidrigen Gebrauch durch den Käufer oder Dritte sowie auf Überbeanspruchung, Überspannung, chemische Einflüsse, etc. zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.


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Schadenersatz

Außerhalb des Anwendungsbereiches des Produkthaftungsgesetzes haften wir für entstandene Schäden, insbesondere infolge Rücktritts vom Vertrag, Nichterfüllung oder Lieferverzuges nur aufgrund von nachgewiesener grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Haftung für Mangelfolgeschäden sowie für entgangenen Gewinn oder für eventuelle Produktionsausfälle ist jedenfalls ausgeschlossen. Auch haften wir nicht für allfällige Verspätungen seitens des Vorlieferanten. Im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes haften wir nicht für Schäden an jenen Sachen, die der Vertragspartner überwiegend in seinem Unternehmen verwendet. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz ist für den Fall der unsachgemäßen Behandlung, der mangelhaften Montage, der bestimmungswidrigen Verwendung des Kaufgegenstandes sowie der Missachtung der Schutzbestimmungen durch den Käufer oder dritte Personen ausgeschlossen.
Tritt der Käufer aus irgendeinem Grund vom Vertrag zurück, wird folgender Schadenersatz – mindestens jedoch EUR 150,00 -  sofort fällig:
bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 3 Arbeitstagen beginnend mit dem auf den Auftragstag folgenden Arbeitstag: 10% des Auftrages
bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 10 Arbeitstagen beginnend mit dem auf den Auftragstag folgenden Arbeitstag: 30% des Auftrages
bei Rücktritt vom Vertrag innerhalb von 15 Arbeitstagen beginnend mit dem auf den Auftragstag folgenden Arbeitstag: 50% des Auftrages
bei Rücktritt vom Vertrag nach 15 Arbeitstagen beginnend mit dem auf den Auftragstag folgenden Arbeitstag: 100% des Auftrages

Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge im internationalen Warenaustausch wird einvernehmlich ausgeschlossen. Als zuständiges Gericht für sämtliche Streitigkeiten aus oder über geschlossene Verträge gilt das jeweils sachlich zuständige Gericht im Gerichtssprengel 1010 Wien als vereinbart. Wir sind jedoch berechtigt, auch im Lande des Käufers an einem Sitz unserer Wahl (für Lieferungen nach Italien z.B. Bozen) oder bei scheckrechtlichen Rückgriffsansprüchen am Zahlungsort zu klagen.

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